Praxisordnung

Praxis für Physikalische Therapie Frank Weiß Masseur und med. Bademeister

 

Aufgrund von Covit-19 bitten Wir Sie sich unbedingt vor betreten der Praxisräume die Hände an dem bereitgestellten Spender zu desinfizieren. Ich empfehle die Praxisräumlichkeiten nur mit Schutzmaske zu betreten

  

  • In dieser Praxis werden Sie nur von ausgebildeten und fachlich geprüften Masseuren/innen, mit staatlicher Anerkennung behandelt.
  • Die Behandlungen werden auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung Ihres Arztes durchgeführt.
  • Zwischen Ihnen als Patient und uns als verantwortliche Praxisinhaber / Behandler entsteht durch die Behandlung und deren Verlauf ein Vertrauensverhältnis, welches den Grundsätzen der Schweigepflicht gegenüber dritten unterliegt, ausgenommen ist hiervon nur der verordnende Arzt.
  • Die Bereitschaft zur aktiven und sachlichen Mitarbeit im Sinne der Therapie setzen wir bei jedem Patienten voraus.
  • Betreten Sie die Therapieräume nur nach Aufforderung.
  • Eigenmächtiges Benutzen der Praxiseinrichtung ist verboten! Bei Verstößen, die zu Unfällen oder Sachbeschädigung führen, werden die Verursacher in Anspruch genommen.
  • Für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
  • Beschränken Sie bitte das Begleitpersonal auf das medizinisch absolut notwendige! Sollte während der Therapie, z.B. bei Kleinkindern, eine Begleitperson notwendig sein, werden wir sie gesondert darauf aufmerksam machen.
  • Jede Behandlung muss auf der Rückseite Ihrer Verordnung neben dem Datum im Unterschriftsfeld mit Ihrer Unterschrift quittiert werden.
  • Für Maßnahmen im Präventionsbereich wird ein Separater Vertrag geschlossen und ist von Ihnen durch Unterschrift zu quittieren. Die Gebühren für diese Maßnahmen sind sofort und in bar fällig.
  • Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, vergeben wir Behandlungstermine. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Termin einzuhalten, sagen Sie bitte mindestens einen Werktag vorher ab. Nicht oder zu spät abgesagte Termine müssen wir zum gültigen Satz privat in Rechnung stellen. Außerdem werden im Wiederholungsfall alle bereits vereinbarten Termine gestrichen. - Die Behandlungsfortsetzung kann erst nach erneuter Terminabsprache erfolgen.
  • Kommt es durch unentschuldigtes Fehlen zum Abbruch der Behandlung, erfolgt eine Mitteilung an den Arzt bzw. an die Krankenkasse.
  • Die zum Teil von Ihnen geforderten Rezeptgebühren sind eine Eigenbeteiligung, die wir im Auftrag Ihrer Krankenkasse erheben und an diese abführen müssen.
  • Aufgrund der bestehenden Verträge mit den Krankenkassen müssen wir im Auftrag der Krankenkasse einen Anfangsbefund, eine lückenlos fortlaufende Behandlungsdokumentation sowie einen Abschlussbericht für den verordnenden Arzt erstellen. Die beteiligten Stellen und Personen sind sich darüber einig das die hierfür benötigte Zeit als Therapiezeit gewertet wird.
  • Zu Dokumentationszwecken können zu Beginn und während der Behandlung Lichtbilder angefertigt werden.
  • Sie erklären Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten (Heilmittelverordnung) zum Zwecke der Abrechnung, sowie zur verschlüsselten Übertragung und Fernspeicherung Ihrer Daten beim IT Dienstleister für Heilberufe SOVDWAER Gesellschaft für EDV-Lösungen mbH, Frankenstraße 5 D-71636 Ludwigsburg. Eine Externe Festplatte als Datensicherung liegt im Safe.
  • Telefonate (Ortsgespräche 0,20 € ), Bescheinigungen und Quittungsänderungen ( 3,00 € ) Porto ( der aktuelle Postsatz) sind Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet werden.
  • Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten liegt in unseren Räumen zur Einsicht!
  • PRIVATPATIENTEN: Bitte nehmen Sie vor Behandlungsbeginn die aktuellen Privattarife zur Kenntnis!